Ein Vermieter kann keine Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung mehr geltend machen kann, wenn er diese nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter zusendet.Hierzu...
Das Landgericht Düsseldorf (Az: 23 S 108/06) hat entscheiden, das die Betriebskostenabrechnung dem Mieter binnen Jahresfrist zugegangen sein muss. Anderenfalls kann der Vermieter eine Nachzahlung nicht fordern.D...