Baumaßnahmen aufgrund behördlicher AuflageVeröffentlicht am 17.03.2016 von Christian Franz Nach einer neuen Entscheidung des BGH hat der Mieter Baumaßnahmen zu dulden, wenn der Vermieter diese Baumaßnahmen aufgrund einer behördlicher Auflage durchführen muss.Anders als bei einer Modernisierung muss de...Weiter zum Artikel