Schimmel: Aufklärungspflicht des Vermieters Ein interessantes Urteil zum Thema Schimmel in der Wohnung fällte das Landgericht München (Az: 31 S 14459/06). Im dortigen Fall hatte ein Vermieter neue Isolierfenster in ein Gebäude eingebaut. Nach einiger Zeit kam es zu Schimmel-Bildung in der Wohnung. Der Vermieter warf dem Mieter vor, er lüfte und heize nicht korrekt.

Die Richter waren hier der Auffassung, dass dem Vermieter eine Aufklärungspflicht obliegt: Er hätte den Mieter darüber informieren müssen, dass durch den Einbau der neuen Isolierfenster das Lüftungs- und Heizverhalten geändert werden muss.

Es ist nämlich grundsätzlich Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Dazu gehört auch, dass er den Mieter sach- und fachkundig über die neuen Gegebenheiten aufklärt. Kommt er dieser Aufklärungspflicht nicht nach und entsteht dann Feuchtigkeit und Schimmel, trifft den Mieter kein Verschulden. Er kann dann auch die Miete mindern. Also aufgepasst bei Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters!