Mietminderung: Parkett / Laminat – Urteile und Tipps

Mietminderung Parkett und Laminat

Mietrecht – Parkett und Laminat: Ist der Mieter gezwungen, den Parkettboden täglich naß zu wischen und den Raum öfters zu lüften, weil der Kleber noch schädliche Lösungsmittel ausdünstet, dann darf der Mieter eine Mietkürzung in Höhe von 15% vornehmen (Urteil AG Frankfurt am Main, Az. 33 C 1398/99-67, aus NJW-RR 2001, S. 9).

Parkett – Laminat: Ist ein Parkettfußboden so beschädigt, dass er Höhenunterschiede und größere Fugen aufweist, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 6% zulässig (LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus MM 6/2002, S. 33).

Fußboden: Wenn ein Fußboden so deformiert ist, dass er in der Mitte des Zimmers 5 cm tiefer liegt als an den Wänden, so ist dies als Mangel an der Mietsache zu werten, der den Mieter zu einer Mietkürzung berechtigt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 103 C 207/99, aus MM 9/2001, S. 46).

 

Bitte beachten Sie, dass sich die beispielhaft erwähnten Gerichtsurteile nicht vorbehaltlos auf Ihren eigenen Fall übertragen lassen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Parkett Laminat.

 

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