Kündigung wegen Abriß
Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter eine Kündigung wegen Abriß des Gebäudes wirksam aussprechen kann, wenn er das Haus abreißen will und eine Sanierung wirtschaftlich sinnlos wäre.

Allerdings haben die Richter Bedingungen aufgestellt, welche erfüllt sein müssen, damit eine solche Kündigung wegen Abriss wirksam ist.

  • Ihr Vermieter muss den Abriss vernünftig begründen können.
  • Eine Sanierung muss wirtschaftlich sinnlos sein.
  • Durch den beabsichtigten Neubau muss neuer Wohnraum geschaffen werden.
  • Dem Vermieter würden durch die Fortsetzung der Mietverhältnisse erhebliche Nachteile entstehen.