Mietminderung: Hunde / Hundegebell – Urteile und Tipps

Mietminderung Hunde und Hundegebell

Mietrecht – Hundegebell berechtigt den Mieter zu einer Minderung, wenn es innerhalb der Ruhezeiten und länger als zehn Minuten ununterbrochen stattfindet. Allerdings muss bedacht werden, dass Hunde grundsätzlich bellen… Nur gegen das Dauergebell kann man sich also erfolgreich wehren.

Ständiges Hundegebell: Auch Wachhunde dürfen nicht ständig bellen (Urteil OLG Düsseldorf, aus WM 1990, S. 400).

Ein weiteres Problem kann Hundekot sein. Liegt laufend Hundesch… im Treppenhaus und dringt penetranter Gestank aus der Wohnung des Hunde-Halters, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 20% zulässig (AG Münster, aus WM 1995, S. 534).

Hundekot im Treppenhaus und auf dem Spielplatz: Wenn Hundekot zum Teil tagelang im Treppenhaus liegt und er auch aus dem Sand-Spielplatz für die Kinder nicht regelmäßig entfernt wird, dann darf der Mieter eine Mietminderung von 5% durchführen (AG Kiel, Az. 7 C 56/90, aus WM 1991, S. 343).

 

Beachten Sie bitte: Die Gerichtsurteile sind stets im Einzelfall gefällt worden. Sie lassen sich daher meist nicht genau auf Ihren Fall übertragen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Hunde und Hundegebell.

 

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