Mietminderung: Elektrosmog – Urteile und Tipps

Mietminderung Elektrosmog

Mietrecht – Elektrosmog: Ein Mieter, der in seiner Wohnung Elektrosmog ausgesetzt ist, darf keine Mietminderung vornehmen. Begründung: Es existieren keine anerkannten Grenzwerte und auch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über etwaige schädliche Einflüsse elektromagnetischer Felder (AG Köln, Az. 213 C 77/93).

Elektrosmog: Werden in unmittelbarer Nähe der Wohnung mehrere Mobilfunksende- und Empfangsanlagen installiert – in diesem Fall sechs Antennen auf vier Trägermasten – darf der Mieter eine Mietminderung in Höhe von 20% durchführen, obwohl eine gesundheitsgefährdende Wirkung elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus bisher nicht nachgewiesen werden konnte (Urteil AG München, Az. 432 C 7381/95).

Bildschirmstörung: Ist die Ursache der Bildschirmstörung am Computer in den Oberleitungen der Straßenbahn zu sehen, so ist der Mieter zu einer Mietminderung nicht berechtigt (AG Frankfurt am Main, Az. 3/10 O 54/97, aus NZM 1998, S. 371).

 

Beachten Sie bitte: Die Gerichtsurteile sind stets im Einzelfall gefällt worden. Sie lassen sich daher meist nicht genau auf Ihren Fall übertragen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Elektrosmog.

 

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