Mietminderung: Baulärm Nachbarn – Urteile und Tipps

Mietminderung Baulärm Nachbarn

Mietrecht – Baulärm Nachbarn: Auch bei Bauarbeiten bei den Nachbarn besteht ein Recht zur Mietminderung. Ist das Öffnen der Fenster aufgrund der Arbeiten nicht möglich (Staub, Abgase und Lärm), so berechtigt dies den Mieter, den Mietzins um 20% zu kürzen (Urteil LG Göttingen, Az. 5 S 60/85, aus WM 1986, S. 114).

Großbaustelle beim Nachbarn: Befindet sich eine größere Baustelle auf dem Nachbargrundstück, sind 15% Minderunsquote zulässig (AG Köln, aus WM 1996, S. 92).

Baulärm Nachbargrundstück: 10% Mietminderung sind vom Grundsatz her angemessen. Der Vermieter kann gegen die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück jedoch nichts tun, daher sind hier nur 5% Mietminderung berechtigt (AG Bad Homburg, aus WM 1987, S. 84).

 

Bedenken Sie bitte: Die in der Vergangenheit gefällten Gerichtsurteile sind nur eine erste Orientierungshilfe für Ihr spezielles Problem. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Baulärm Nachbarn.

 

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