Mietminderung: Wärmedämmung / Isolierung – Urteile und Tipps

Mietminderung Wärmedämmung und Isolierung

Mietrecht – Schlechte Isolierung: Die Tatsache alleine, dass eine Wohnung aufgrund ihrer wärmetechnischen Eigenschaften zu hohe Heizkosten verursacht, ist nicht als Mangel der Mietsache zu werten (Urteil LG Hamburg, Az. 7 S 166/87, aus WM 1988, S. 350).

Wohnung schlecht isoliert: Eine mangelhafte Isolierung berechtigt den Mieter zu einer Kürzung der auf ihn umgelegten Heizkosten (LG Frankfurt, Az. 2/11 S 387/84, aus WM 1987, S. 119).

Zu hohe Heizkosten: Der Vermieter darf die überhöhten Heizkosten, die durch eine schlechte Wärmedämmung entstehen, nicht auf den Mieter umlegen. Er ist verpflichtet, für eine Wärmeisolierung nach dem Stand der Technik zu sorgen (AG Bensheim, Az. 6 C 795/86, aus WM 1987, S. 315).

Mangelhafte Wärmedämmung Ist die Wohnung schlecht isoliert, dann ist eine Mietkürzung gerechtfertigt (LG Waldshut-Tiengen, Az. 1 S 57/90, aus WM 1991, S. 479).

Schlechte Wärmeisolierung: Eine Wohnung, deren Wärmeisolierung den zur Zeit der Errichtung bestehenden Vorschriften entspricht, ist nicht mangelhaft. Eine Mietminderung ist daher unzulässig (LG Konstanz, aus WM 1988, S. 353).

 

Beachten Sie bitte: Die Gerichtsurteile sind stets im Einzelfall gefällt worden. Sie lassen sich daher meist nicht genau auf Ihren Fall übertragen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Wärmedämmung Isolierung.

 

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