Mietminderung: Treppenhaus – Urteile und Tipps

Mietminderung Treppenhaus

Mietrecht – Treppenhaus verschmutzt: Falls die Treppenhauswände verschmutzt, bemalt und beschmiert werden, die elektrischen Leitungen nur notdürftig verlegt und Tapeten heruntergerissen sind, dann dürfen Mieter eine Mietminderung von 10% vornehmen (Urteil AG Köln, Az. 207 C 14/97, aus WM 1997, S. 470).

Ein weiteres Problem kann Hundekot sein. Liegt laufend Hundekot im Treppenhaus und dringt dazu auch noch penetranter Gestank aus der Wohnung des Hundebesitzers, dann ist eine Kürzung des Netto-Mietzinses in Höhe von 20% zulässig (AG Münster, aus WM 1995, S. 534).

Sanierungsbedürftiges Treppenhaus: Ein sanierungsbedürftiges Treppenhaus kann eine Mietminderung von 5% rechtfertigen (AG Hamburg, Az. 314b C 554/94, aus WM 1996, S. 535).

Defekte Beleuchtung im Treppenhaus: Wenn die Treppenhausbeleuchtung defekt ist, dann kann dies zu einer Mietkürzung in Höhe von 1% führen (AG Berlin-Schöneberg, aus GE 1991, S. 527).

 

Vorsicht: Die angeführten Gerichtsurteile sind nur für eine grobe Orientierung tauglich. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Treppenhaus.

 

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