Mietminderung: Strom / Gas – Urteile und Tipps

Mietminderung Strom und Gas

Kein Strom: Gibt es keinen Strom, weil sie gesamte Elektrik in der Wohnung aufgrund eines Kabelbrands ausgefallen ist, den der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat, dann braucht keine Miete gezahlt zu werden (Urteil AG Berlin-Neukölln, aus MM 1988, S. 151).

Mietrecht – Strom: Sind die elektrischen Leitungen in der Wohnung nicht geeignet, einen Mikrowellenherd zu betreiben, so ist das nicht als Mangel der Mietsache zu werten. Eine Mietminderung ist deshalb unzulässig (AG Osnabrück, aus ZMR 1989, S. 339).

Fehlende Installation der Elekrik: Sind die Heizungs-, Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen bei Einzug nicht fertiggestellt, muss ebenfalls gar keine Miete bezahlt werden (OLG Rostock, Az. 3 U 23/01).

Elektrische Leitungen: Eine elektrische Installation, die zu einem Kurzschluss führen könnte, ist als Mangel zu werten (BGH, Urteil vom 27.03.1972 – VII ZR 177/70).

Kein Gas: Kann der Gasherd nicht betrieben werden, weil die Gasversorgung der Wohnung wegen Renovierungsmaßnahmen des Vermieters unterbrochen ist, darf der Mieter eine Mietminderung von 10% vornehmen (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus MM 11/2002, S. 35).

 

Vorsicht: Die angeführten Gerichtsurteile sind nur für eine grobe Orientierung tauglich. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Strom Gas.

 

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