Mietminderung: Musik – Urteile und Tipps

Mietminderung Musik

Manche Menschen machen gerne laute Musik – und das stundenlang. Grundsätzlich kann ein Musizierverbot weder im Mietvertrag noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden. Aber der Mietvertrag oder die Hausordnung können bestimmte Zeiten festlegen, in denen musiziert werden darf.

Klavierspielen: Wenn der Nachbar gut hörbar und täglich länger als 2 Stunden Klavier spielt, so ist das als Lärmbelästigung aufzufassen und eine Mietminderung von 20% zulässig (Urteil AG Düsseldorf, aus DWW 1988, S. 357).

Mietrecht – Laute Musik: Wenn der Nachbar weder in den Ruhezeiten spielt, noch dabei über Zimmerlautstärke hinausgeht, dann ist das keine Lärmbelästigung oder Ruhestörung durch Musik und eine Mietminderung daher unzulässig (OLG München, aus WM 1992, S. 238).

Beschränkung der Musik-Zeiten: Das Musizieren der Mieter darf auf 2 Stunden täglich beschränkt werden (BayObLG, aus WM 1986, S. 148). Im Falle einer Musikgruppe, kann diese Zeit auf 1 Stunde täglich begrenzt werden (OLG Frankfurt, aus WM 1984, S. 303).

 

Bedenken Sie bitte: Die in der Vergangenheit gefällten Gerichtsurteile sind nur eine erste Orientierungshilfe für Ihr spezielles Problem. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Musik.

 

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