Mietminderung: Lärmbelästigung Nachbarn – Urteile und Tipps

Mietminderung Lärmbelästigung Nachbarn

Mietrecht – Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wird der Mieter durch das laute Musik hören einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich gestört, kann die Miete um 50% gekürzt werden (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C 168/89, aus WM 1990, S. 147).

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Lärmt der Nachbar nachts ständig, ist eine Mietminderung von 20% angemessen (AG Kerpen, Az. 3 C 181/83, aus WM 1987, S. 272).

Lärmbelästigung wegen Nachbar: Feiert der Nachbar laut und oft bis spät in die Nacht hinein, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 20% (AG Lünen, Az. 14 C 182/86, aus WM 1988, S. 348).

Belästigung durch Schritte: Ein Mieter, der einen Altbau bewohnt, darf die Miete um 5% mindern, weil er durch Trittschall gestört wird (LG Hannover, Az. 9 S 211/93, WM 1994, S. 463).

 

Bitte beachten Sie: Die angeführten Gerichtsurteile sind nur für eine grobe Orientierung tauglich. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Lärmbelästigung Nachbarn.

 

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