Mietrecht Kaution

Mietrecht Kaution

Ob eine Mietrecht Kaution gezahlt werden muss oder nicht, können die Vertragsparteien frei aushandeln. Einige Vermieter verlangen keine Sicherheit. Andernfalls darf der Vermieter höchstens den Betrag von drei Nettomonatsmieten als Sicherheitsleistung fordern.

Sie haben das Recht, die Mietrecht Kaution in drei Raten zu zahlen. Sie sind also keineswegs verpflichtet, den Betrag sofort und vollständig zu leisten. Die erste Rate ist jedoch gleich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Ihr Vermieter muss den Betrag auf ein von seinem anderen Vermögen getrenntes Sonderkonto einzahlen und in der Weise anlegen, dass sie Sie Ihnen bei einem Konkurs nicht verloren geht. Das muss er Ihnen im Zweifel nachweisen.

Außerdem ist Ihr Vermieter verpflichtet, das Geld verzinslich anzulegen. Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter zu.

Die Mietsicherheit kann auch in Form eines verpfändeten Sparbuchs geleistet werden. Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie die Bank bei Einziehung des Betrages zuvor informiert, damit Sie eventuell noch handeln können.

Ein Sparbuch, über das Sie und Ihr Vermieter nur gemeinsam verfügen können, ist sehr sinnvoll. So ist sichergestellt, dass nur in gegenseitigem Einvernehmen über das Guthaben verfügt werden kann.

Weitere Tipps lesen Sie im Ratgeber Mietrecht.