Schadenersatz bei Kündigung wegen vorgeschobenem Eigenbedarf

Dienstag, 28. Juli 2009


Kündigung wegen vorgeschobenem Eigenbedarf Der BGH hat jetzt entschieden, dass der Vermieter auch dann zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist, wenn der Mieter aufgrund einer Kündigung wegen Eigenbedarf freiwillig auszieht und der Eigenbedarfsgrund nicht vorliegt.

Bisher galt die Regelung nur dann, wenn der Mieter aufgrund der Kündigung ausgezogen ist.

Nun besteht auch ein Anspruch des Mieters, wenn er mit dem Vermieter wegen dessen Eigenbedarf eine Auszugsvereinbarung trifft und der Grund für diese Vereinbarung, nämlich der Eigenbedarf des Vermieters, gar nicht vorlag.

  1. Ein Kommentar zu "Schadenersatz bei Kündigung wegen vorgeschobenem Eigenbedarf"

  2. Da fragt man sich beim lesen ja schon, ob man nicht irgendwie auf den Kopf gefallen ist.

    geschrieben von gewinnen von roulette am 09. August 2010

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