Betriebskostenabrechnung: Frist versäumt wegen neuer Adresse des Mieters
Ein Vermieter kann keine Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung mehr geltend machen kann, wenn er diese nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter zusendet.
Hierzu ist eine Entscheidung des Landgerichts Hannover interessant:
Die Richter haben dort entschieden, dass der Vermieter auch dann die Frist versäumt und die ...
Montag, 18. Mai 2009
Zugang der Betriebskostenabrechnung
Das Landgericht Düsseldorf (Az: 23 S 108/06) hat entscheiden, das die Betriebskostenabrechnung dem Mieter binnen Jahresfrist zugegangen sein muss. Anderenfalls kann der Vermieter eine Nachzahlung nicht fordern. Der Mieter hatte in dem Verfahren den Zugang der Betriebskostenabrechnung bestritten. Es ging nun darum, wer den Zugang der Betriebskostenabrechnung zu beweisen ...
Montag, 04. Mai 2009