Mietrecht Nebenkostenabrechnung

Mietrecht Nebenkostenabrechnung

Sind im Mietvertrag Nebenkostenvorauszahlungen mit anschließender Abrechnung vereinbart, dann werden Sie alljährlich eine Mietrecht Nebenkostenabrechnung erhalten. Nach dem Gesetz hat der Vermieter Ihnen diese spätestens zum Ablauf des Folgejahres zuzustellen. Geschieht das nicht, so kann er gegen Sie keine Ansprüche mehr wegen Nachzahlung geltend machen.

Doch bevor Sie Ihre Mietrecht Nebenkostenabrechnung prüfen können, stellt sich für Sie und für jeden Mieter die spannende Frage:

Welche Nebenkosten sind überhaupt auf Sie als Mieter umlegbar?

Voraussetzung ist zunächst, dass die Umlage der Kosten wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Denn das Gesetz geht davon aus, dass die Nebenkosten eigentlich der Vermieter zu tragen hat, er jedoch eine andere vertragliche Abrede mit dem Mieter treffen kann.

Außerdem darf der Vermieter nur dann Kosten auf den Mieter abwälzen, wenn tatsächlich welche angefallen sind. Welche das im Einzelnen sein können, lesen Sie im Ratgeber Mietrecht