Mietrecht Kündigung

Mietrecht Kündigung

Die Mietrecht Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss ferner zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. Als Werktag zählt der Samstag mit. Beispiel: Wenn Sie zum 31.05. kündigen wollen, muss das Schreiben bis zum 03.03. dem Vermieter zugegangen sein. Ist der 02.03 ein Samstag, so ist der dritte Werktag des Monats der 04.03.

Beachten Sie, dass Sie im Zweifelsfall den Zugang der Mietrecht Kündigung beweisen müssen. Das bedeutet, dass Sie in erhebliche Beweisnot kommen, wenn Sie das Schreiben nur durch einen einfachen Brief absenden und der Vermieter später behauptet, es nicht erhalten zu haben.

Aus diesem Grund sollten Sie den Brief unbedingt per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter senden. Hier kann die Post den Nachweis des Zugangs erstellen.

Möglich ist auch ein Einschreiben mit Rückschein. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass das Schreiben als nicht zugegangen gilt, wenn der Vermieter die Post nicht in Empfang nimmt und sie auch später nicht auf der Poststelle abholt: Das Einschreiben wird bei der Post nämlich nur sieben Tage aufbewahrt. Danach wird es an den Adressaten zurückgesandt.

Was ist nun die sicherste Methode, um zu kündigen?

Das lesen Sie im Ratgeber Mietrecht