Mietminderung wegen Schimmel - Urteile und Tipps
Mietrecht - Schimmel in der Küche wegen undichter Fenster führt in diesem Fall zu einer Mietminderung von 20% (Urteil LG Hannover, aus ZMR 1979, S. 47).
Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche - 20% Mietminderung (LG Karlsruhe, Az. 8 O 208/98).
Schimmel: Ein undichtes Dach führt zu Feuchtigkeit und Schimmelbefall in fast allen Räumen eines Einfamilienhauses - 20% Mietminderung (AG Hamburg, Az. 42 C 634/76, aus WM 1979, S. 103).
Schimmelbildung: Ist die Bildung von Schimmel hauptsächlich auf Baumängel zurückzuführen, ist eine Mietminderung von 14% zulässig (LG Bonn, Az. 6 S 76/90, aus ZMR 1991, S. 300).
Schimmel in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Toilette und WC berechtigen zu einer Mietkürzung von 15% (LG München, Az. 15 S 7066/85).
Schimmel: Hat der Mieter die Schimmelbildung zu vertreten, weil er nicht richtig gelüftet und geheizt hat, dann ist auch eine Mietminderung nicht berechtigt (LG Lüneburg, Az. 6 S 320/85, aus ZMR 1987, S. 336).
Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in "Clever mieten": Mietminderung wegen Schimmel.
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